Das Vergaberecht soll Wirtschaftlichkeit sichern. Genau das ist sein Versprechen, seine Legitimation, der Grund, warum jede Ausschreibung Wochen und Monate braucht: Preistransparenz, Vergleichbarkeit der Angebote, der günstigste Bieter gewinnt. Bei komplexen IT-Großprojekten des Bundes passiert regelmäßig das Gegenteil. Der Bundesrechnungshof hat in seinem Jahresbericht 2022 dreizehn IT-Großprojekte analysiert und kam auf eine durchschnittliche Kostensteigerung von 47 Prozent gegenüber dem ursprünglichen Vergabepreis. Das ist kein Einzelfall. Das ist ein systemisches Muster, und eine strukturelle Ursache liegt im Sparsamkeitsgebot selbst.

Der Mechanismus ist einfach, sobald man ihn einmal sieht. Das Vergaberecht setzt auf klare Leistungsdefinitionen und Preisvergleich zum Zeitpunkt der Ausschreibung. Für standardisierte Güter wie Büromaterial, Fahrzeuge oder Bauleistungen nach Norm ist das sinnvoll. Für die Entwicklung komplexer IT-Systeme, die über drei Jahre wachsen und sich dabei verändern, ist es eine Fehlkonstruktion. Man kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vollständig definieren, was man drei Jahre später braucht. Also erzwingt das Verfahren entweder zu starre Spezifikationen, die an der Realität vorbeigehen, oder teure Nachverhandlungen mit Auftragnehmern, die zu diesem Zeitpunkt keine echte Konkurrenz mehr zu befürchten haben.

Die Liste der Betroffenen ist lang und bekannt: das Elster-Programm für die Online-Steuererklärung, das Behördennetz IVBB, die Bundes-ID, das einheitliche Behördentelefon D115, verschiedene Justizinformationssysteme. Projekte, die zwischen 2010 und 2023 zu spät, zu teuer oder mit zu wenig Funktionalität fertiggestellt wurden. Die Berichte darüber lesen sich, Jahr für Jahr, wie Variationen über dasselbe Thema.

„Man kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht vollständig definieren, was man drei Jahre später braucht."

Das Paradoxe daran: Das Vergaberecht selbst hält die Werkzeuge bereit, die dieses Muster durchbrechen würden. Innovationspartnerschaften und Verhandlungsverfahren erlauben es, mit Bietern über die Lösung zu sprechen, statt sie vorab festzuschreiben. Output-basierte Spezifikation verlangt Ergebnisse statt starrer Leistungsbeschreibungen. Beide Instrumente sind rechtlich zulässig, werden in der Praxis aber kaum genutzt, weil die Vergabekultur Sparsamkeit mit Festpreis-zum-Ausschreibungszeitpunkt verwechselt statt mit tatsächlichen Gesamtkosten. Genau diese Verwechslung ist es, die Sparsamkeit regelmäßig zur teuersten Option macht.